Warnstufe 2 ab 01.12.2021 in Celle

01.12.2021

Seit heute gilt im Landkreis Celle die Warnstufe 2 und damit in vielen Einrichtungen 2Gplus, dort haben dann nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt, die zusätzlich auch einen negativen Schnelltest, der nicht länger als 24 Stunden, oder einen PCR-Test, der nicht länger als 48 Stunden her ist, vorweisen können.

Der Landkreis bietet kurzfristig freie Impftermine mit Johnson und Johnson am 2. und 3. Dezember in der CD-Kaserne an. Alle Infos dazu gibt es hier: https://t1p.de/g3v6

Demnach gilt ab heute für den Vereinssport:

Vgl. Nds.-Coronaverordnung §8b Warnstufe 2
Sportanlagen indoor 2G-Plus-Regelung

Impfnachweis (gem. §2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder Genesenennachweis (gem. §2 Nr.5 SchAusnahmV)
plus Nachweis über eine negative Testung gem. §7

Die Testung darf auch vor Ort unter Beaufsichtigung durchgeführt werden.

In Fluren, Umkleiden und sanitären Anlagen müssen Personen ab 18 Jahren eine Atemschutzmaske des Schutzniveaus FFP2, KNM 95 o. eines gleichwertigen Schutzniveaus getragen werden (OP-Masken reichen nicht mehr aus!)

Kinder zwischen 6 und 14 Jahren dürfen anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Mundnasenbedeckung tragen

Jugendliche ab 14 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen

Sportanlagen outdoor 2G-Regelung

Impfnachweis oder Genesenennachweis

Sportanlagen outdoor mit Nutzung von Umkleiden und Toiletten 2G-Plus-Regelung

s.o.

Wer noch Listen benötigt, kann sich gerne bedienen:

Liste über Genesungs- und Impfstatus der Abteilungsmitglieder: 2G Nachweisliste

Teilnehmerlisten Vereinssport müssen zwei Wochen aufbewahrt und danach vernichtet werden

unter 2G+: 2G+ Teilnehmerliste

Testbescheinigung: Testbescheinigung Formular

unter 2G: 2G Teilnehmerliste

Für weitere Listen: Lea Lambrecht  tuscelle-presse@web.de